Unsere Leistungen
Wir sind Ihre Experten rund um das Thema Schmerzen
Unser Therapiekonzept baut sich auf folgende drei Säulen auf:
TRAINING
Wir sind die Spezialisten in Sachen Rehabilitationssteuerung und funktionellem Training.
Hinweise zum Ersttermin
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen bzw. Mrt Bilder.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns frisch zu machen. Duschen sind vorhanden, und kostenlos nutzbar.
Ihr Weg zu uns:
Rezepte für Physiotherapie werden üblicherweise vom Arzt verordnet.
Falls Sie keine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt bekommen, gibt es auch die Möglichkeit, über sektorale Heilpraktikerleistungen physiotherapeutische Behandlungen auf Privatrezept zu buchen.
Sie möchten jemand anderem etwas Gutes tun?
Natürlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit an „Gesundheit zu verschenken“, indem Sie Gutscheine für physiotherapeutische Behandlungen oder Massagen erwerben können.
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes müssen und werden wir Verordnungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen auf das Genaueste prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen wir darauf bestehen, dass Sie diese Verordnung richtig stellen lassen.
Die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse besteht ausschließlich bei einem korrekten Rezept. Die gesetzlichen Krankenkassen – allen voran die AOK – weigern sich diese Rezepte zu vergüten, sollte auch nur ein Buchstabe nicht korrekt angegeben sein.
Diese uns auferlegte Prüfpflicht stellt einmal mehr eine zusätzliche Verwaltungsarbeit dar, die wir eigentlich lieber in Ihre Behandlungszeit investieren würden.
Der Beginn der Behandlung unterliegt einer Frist von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung. Allerdings kann der Arzt auch einen späteren Behandlungsbeginn angeben. Die 14 Tage werden in Kalendertagen gerechnet, sodass Wochenenden und Feiertage mitgezählt werden.
Kann die Behandlung nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt begonnen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Die Behandlung darf längstens 14 Kalendertage unterbrochen werden. Bei einer längeren Unterbrechung ist das Rezept nicht mehr gültig und die Behandlung muss abgebrochen werden, da die Kasse in diesem Fall keine weiteren Behandlungen mehr bezahlt.
Bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung gibt es Ausnahmeregelungen.